Blutlaugensalz ist nur eine Bezeichnung, die sich auf den Lebensmittelverpackungen befinden kann und mit der Natriumferrocyanid gekennzeichnet ist. Der Stoff trägt die E-Nummer E 535 und ist in zahlreichen Lebensmitteln wiederzufinden. Eingesetzt wird Natriumferrocyanid als Trennmittel.
Mehrstufige Prozesse sind nötig, um E-Nummer E 535 chemisch vollständig herstellen zu können. Es besteht die Möglichkeit, das Produkt durch das Ausfallen aus einer Caliumhexacyanidoferrat-Lösung vorzunehmen. Dafür ist jedoch der Bestandteil Soda erforderlich.
Welche Eigenschaften hat Natriumferrocyanid (E 535)?
Es handelt sich bei E-Nummer E 535 um ein Trennmittel, welches beispielsweise der Verklumpung von Lebensmitteln vorbeugt. E-Natriumferrocyanid selbst liegt als gelber Feststoff vor, der geruchslos erscheint.
E-Nummer E 535 selbst löst keine schädlichen Reaktionen im Körper aus. Es ist jedoch anzumerken, dass der Reinstoff bei der Herstellung ein toxisches Verhalten aufweist. Die Reinsubstanz bezieht sich auf Ferrocyanid, eine Cyanidverbindung, die eine giftige Eigenschaft besitzt.
Natriumferrocyanid (E 535) – Die Verwendung
Die Verwendung bezieht sich auf die Lebensmittelherstellung, wobei Natriumferrocyanidselbst wegen seiner Eigenschaften als Trennmittel eingesetzt werden kann. Die Zulassungsbehörden haben E-Nummer E 535 für folgende Lebensmittel zugelassen:
- Kochsalz
- Kochsalzersatz
HINWEIS: Die Höchstmenge für E-Nummer E 535 liegt bei 20 mg/ kg Körpergewicht.
Natriumferrocyanid (E 535) – Zusatzinformationen
E535 | |
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Ursprung? | synthetisch |
Einsatz in Bio-Lebensmitteln? | nein |
Glutenfrei? | ja |
Allergiepotenzial? | Es sind keine schädlichen Wirkungen bekannt. |
Erlaubte Tagesdosis? | 20 mg/ kg Körpergewicht |
Quellen
Schwedt, Georg:Chemie im Alltag für Dummies Link
Gorny,Dietrich:Zusatzstoffrecht Kommentar der Rechtsvorschriften der EU Link
Eisenbrand,Gerhard:RÖMPP Lexikon Lebensmittelchemie, 2. Auflage, 2006 Link