E 211 – Natriumbenzoat
Natriumbenzoat ist das Natriumsalz der Benzoesäure. Das Salz ist in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff mit der E-Nummer 211 zugelassen und wird als Konservierungsstoff eingesetzt. Die englische Bezeichnung lautet „sodium benzoate“.
Die Substanz wird synthetisch aus Benzoesäure hergestellt. Diese Säure kommt in natürlicher Form in Früchten wie Heidelbeeren, Pflaumen und Himbeeren vor.
Welche Eigenschaften hat Natriumbenzoat (E 211)
Die Substanz mit E-Nummer 211 ist ein weißer, kristalliner, geruchloser Feststoff, der einen Schmelzpunkt von etwa 420 Grad Celsius hat. Zudem ist der Stoff leicht wasseranziehend, gut in Wasser löslich und gut brennbar. Desweiteren wirkt die Substanz Natriumbenzoat bakteriostatisch und fungistatisch, sie hemmt also das Wachstum von Bakterien und Pilzen.
- Weitere Bezeichnungen für die E-Nummer lauten Antimol und Sodium Benzoate.
Wo wird Natriumbenzoat (E 211) verwendet?
Der Zusatzstoff Natriumbenzoat ist nur für bestimmte Lebensmittel in genau festgelegten Höchstmengen zugelassen. Als Konservierungsstoff wird die E-Nummer 211 in folgenden Lebensmitteln eingesetzt:
- eingelegtes Gemüse
- Spirituosen
- Marmelade
- Gelee
- Konfitüre
- Fischkonserven
- Fischprodukte
- Oliven
- Aspik
- Fruchtsaftkonzentrate
- Ketchup
- Margarine
- Senf
- Saucen
- Wurst
Besondere Hinweise zum Natriumbenzoat (E 211)
E 211
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Nein.
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Allergiepotenzial?Sowohl Benzosäuren als auch ihre Salze können Allergien hervorrufen. Insbesondere Menschen mit Asthma oder bestehenden Allergien gegen Salicylate (Wirkstoff Acetylsalicylsäure in Aspirin) sind gefährdet. Zudem führen zu hohe Mengen der E-Nummer zu Beschwerden im Verdauungstrakt, Krämpfen und Störungen im Nervensystem.
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Erlaubte Tagesdosis?Der ADI-Wert liegt bei 5 mg je kg Körpergewicht.
Natriumbenzoat (E 211) – Bestandteile des Zusatzstoffes
Der Zusatzstoff E 211 besteht aus dem chemischen Element Natrium und Salz.
Quellen
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Eisenbrand, Gerhard / Schreier, Peter: RÖMPP Lexikon Lebensmittelchemie Link
Vollmer, Günter / Josst, Gunter / Schenker, Dieter: Lebensmittelführer: Inhalte, Zusätze, Rückstände Link