E 460 Cellulose

E 460 – Cellulose

Cellulose – auch „Zellulose“ – ist der Hauptbestandteil der pflanzlichen Zellwände und der am häufigsten vorkommende Vielfachzucker. Der Zucker ist in der Lebensmittelindustrie unter der E-Nummer 460 als Zusatzstoff zugelassen. Dort wird er als Verdickungsmittel, Trägerstoff, Füllstoff, Trennmittel, Überzugsmittel und Schaummittel verwendet. Die englische Bezeichnung lautet „cellulose“.
Der Zusatzstoff wird hergestellt, indem Pflanzenteile gemahlen und gründlich gesiebt werden. Hauptsächlich werden hierfür kurze Fasern verwendet, die als Nebenprodukt bei der Baumwollverarbeitung anfallen.

Eigenschaften von Cellulose (E 460)

Der Vielfachzucker ist weiß, geruchlos und pulverartig. Zudem ist Cellulose E 460 in Wasser und Alkohol unlöslich. Unter Zusetzung stark konzentrierter Säuren kann die Zellulose bei erhöhten Temperaturen zu Glucose verarbeitet werden.

  • Die E-Nummer ist für den menschlichen Organismus unverdaulich. Aus diesem Grund liefert sie auch keine zusätzliche Energie, sondern wird unverdaut wieder ausgeschieden.

Verwendung von Cellulose (E 460)

Cellulose ist für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen. Hauptanwendungsgebiete sind:

  • Scheibenkäse
  • Eiscreme
  • Kaugummi
  • Soßen (als Stabilisator)
  • Sahneerzeugnisse (als Stabilisator)
  • Tiefkühlprodukte (zur Verhinderung der Eiskristallbildung)

Hinweise zu Cellulose (E 460)

E 460
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?!!!!
Allergiepotenzial?Allergische Reaktionen sind nicht bekannt. Der Zusatzstoff ist für den menschlichen Körper unverdaulich und wird unverändert ausgeschieden.
!!!!
Erlaubte Tagesdosis?Es wurde kein ADI-Wert festgelegt.

Cellulose (E 460) – Bestandteile des Zusatzstoffes

Als Vielfachzucker besteht der Zusatzstoff aus Kohlenhydraten, wobei mindestens zehn Einfachzucker miteinander zu einem Vielfachzucker verbunden sind.


Quellen

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Eisenbrand, Gerhard / Schreier, Peter: RÖMPP Lexikon Lebensmittelchemie Link
Wüstenberg, Tanja: Cellulose und Cellulosederivate: Grundlagen, Wirkungen und Applikationen Link


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