E 262 – Natriumacetat
Natriumacetat ist das Natriumsalz der Essigsäure. Es wird in der Lebensmittelindustrie als E-Nummer 262 – Säureregulator und Konservierungsstoff eingesetzt. Die englische Bezeichnung lautet „sodium acetate“.
Die E-Nummer wird synthetisch durch chemische Reaktion der Natronlauge, des Natriumcarbonats oder des Natriumhydrogencarbonats mit Essigsäure hergestellt.
Eigenschaften von Natriumacetats (E 262)
Das Salz Natriumacetats bildet weiße Kristalle, die sich bei einem Schmelzpunkt von 324 Grad Celcius zersetzen. Die Löslichkeit in Wasser ist gut. Im eigenen Kristallwasser löst sich das Salz bei 58 Grad Celcius. Zudem besitzt die Säure die Eigenschaft, Feuchtigkeit anzuziehen, sie hat also hygroskopische Wirkung. Eine weitere Bezeichnung für die E-Nummer 262 Salz ist Natriumethanoat.
Wo wird Natriumacetat (E 262) verwendet?
E 262 ist für alle Lebensmittel zugelassen und darf ohne Höchstmengenbeschränkung eingesetzt werden. Die E-Nummer Natriumacetat wird in folgenden Lebensmitteln verwendet:
- Obstkonserven
- Gemüsekonserven
- Fischkonserven
- Fischmarinaden
- Brot und Backwaren
- Fertigsalate
- Mayonnaise
- Salatdressings
- Mozzarella
- Molkereiprodukte
- Chips und ähnliche Knabberartikel
Natriumacetat (E 262) und die besondere Hinweise
E 262
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Nein.
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Allergiepotenzial?Natriumacetat gilt als unbedenklich.
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Erlaubte Tagesdosis?Ein ADI-Wert wurde nicht festgelegt.
Als Säureregulator sorgt die E-Nummer dafür, den richtigen Säuerungsgrad bei Sülzen, Schmelzsalzen und technischen Hilfsstoffen einzustellen. Zudem kann Natriumacetat verhindern, dass bestimmte Lebensmittel zu sauer schmecken. Als Konservierungsstoff kann die E-Nummer 262 das Wachstum bestimmter Bakterien und Hefekulturen hemmen.
Natriumacetat (E 262) – Woraus setzt sich die E-Nummer zusammen?
E 262 besteht aus dem chemischen Element Natrium sowie aus Ionen, die aus Kristallgittern die Salze bilden.
Quellen
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Eisenbrand, Gerhard / Schreier, Peter: RÖMPP Lexikon Lebensmittelchemie Link
Kuhnert, Peter: Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe und Nahrungsergänzungsstoffe Link
Vollmer, Günter / Josst, Gunter / Schenker, Dieter: Lebensmittelführer: Inhalte, Zusätze, Rückstände Link