E 170 – Calciumcarbonat
Calciumcarbonat ist die Bezeichnung für kohlensauren Kalk. Die Substanz ist als Zusatzstoff in der Lebensmittelindustrie mit der E-Nummer 170 zugelassen und wird als Farbstoff, Säureregulator und Trennmittel verwendet. Die englische Bezeichnung lautet „calcium carbonate“.
Die Substanz kommt in natürlicher Form in Sedimentgesteinen vor. Zudem ist sie der Hauptbestandteil des Kalksteins. Auch im Boden ist der kohlensaure Kalk ein weit verbreiteter Stoff. Industriell wird der Stoff hergestellt, indem Kalkstein gemahlen wird. Der Stoff kann auch durch chemische Reaktion von Calciumionen mit Carbonationen synthetisch hergestellt werden.
Eigenschaften von Calciumcarbonat (E 170)
E 170 ist ein farb- und geruchloser Feststoff, der in Wasser unlöslich ist. Der Schmelzpunkt liegt bei über 825 Grad Celsius. Ab einer Temperatur von 600 Grad Celsius zersetzt sich der Stoff in die Bestandteile Calciumoxid und Kohlendioxid.
Der Stoff ist auch unter den Bezeichnungen Kalziumkarbonat, Kalk, kohlensaurer Kalk und Kreide bekannt.
Calciumcarbonat (E 170) – Anwendungsgebiete des Zusatzstoffes
Der Kalk ist für alle Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen. Hauptsächlich wird der Zusatzstoff für folgende Lebensmittel eingesetzt:
- Dragees
- Überzüge für Lebensmittel
- Traubensaft
- Käse
- Beikost für Kinder
- Kaugummi
- Backmitteln
Ein weiteres Anwendungsgebiet ist die Trinkwasseraufbereitung: Der kohlensaure Kalk dient dazu, das Trinkwasser zu entsäuern und den Härtegrad zu erhöhen.
Interessantes zu Calciumcarbonat (E 170)
E 170
!!!!
Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Nein.
!!!!
Allergiepotenzial?Der Zusatzstoff gilt als unbedenklich.
!!!!
Erlaubte Tagesdosis?Ein ADI-Wert wurde nicht festgelegt.
Bestandteile von Calciumcarbonat (E 170)
Die Substanz besteht aus den chemischen Elementen Calcium, Kohlenstoff und Sauerstoff.
Quellen
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Kuhnert, Peter: Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe und Nahrungsergänzungsstoffe Link
Leitenberger, Bernd: Zusatzstoffe und E-Nummern: Alle Zusatzstoffe und E-Nummern sowie die gesetzlichen Grundlagen erklärt Link
Vollmer, Günter / Josst, Gunter / Schenker, Dieter: Lebensmittelführer: Inhalte, Zusätze, Rückstände Link