E 1201 Polyvinylpyrrolidon
Das Polyvinylpyrrolidon ist ein in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie verbreiteter Zusatzstoff, den die Hersteller an verschiedenen Stellen benutzen. Bekannt unter den Bezeichnungen Polyvidon oder Povidon ist E-Nummer E 1201 unter anderem für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.
Die englische Bezeichnung für den Kunststoff ähnelt den deutschen Begriffen: Polyvinylpyrrolidone (PVP) sowie Polyvidone oder Povidone. Die erste Synthese von Polyvinylpyrrolidon erfolgte in den späten 1930er Jahren durch BASF.
Welche Eigenschaften bietet Polyvinylpyrrolidon (E 1201)?
Povidon ist ein unter normalen atmosphärischen Bedingungen vorliegender Feststoff. Das Pulver mit weiß-hellgelber Farbe zeichnet sich durch den amorphen Charakter sowie die Wasserlöslichkeit aus. Der Glasübergang findet bei dem Polymer Polyvinylpyrrolidon im Temperaturbereich zwischen 110 °C bis 180 °C statt. E-Nummer E 1201 ist hygroskopisch, nimmt unter normalen Bedingungen also Feuchtigkeit auf.
Grundsätzlich sind für Polyvinylpyrrolidon keine gesundheitsschädlichen Wirkungen in der öffentlich zugänglichen Literatur vermerkt. Daher ist E-Nummer E 1201 in seiner praktischen Anwendung für den Menschen – nach aktuellem Stand – unbedenklich. Entsprechend sind von offizieller Stelle keine Tageshöchstmengen angegeben.
Der Zusatzstoff Polyvidon wird heute aus dem N-Vinylpyrrolidon synthetisch hergestellt. Die Summenformel des amorphen Pulvers lautet: C6H9NO.
Wo wird Polyvinylpyrrolidon (E 1201) verwendet?
Als Zusatzstoff ist Polyvidon bzw. E-Nummer E 1201 nur in begrenztem Umfang für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen. Einzig im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel taucht das Polymer auf. Hier wird es zur Herstellung von Dragees oder Tabletten benutzt.
Ein ähnliches Einsatzgebiet findet Polyvinylpyrrolidon in der Pharmaindustrie. Darüber hinaus taucht der Stoff auch in der Kosmetikindustrie, in Klebstoffen und in der Herstellung von Waschmittel auf.
Durch eine Vernetzung entsteht das Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) oder E-Nummer E 1202.
Hinweise zu Polyvinylpyrrolidon (E 1201)
E 1201
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln? !!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Nein
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Allergiepotenzial?Als Zusatzstoff in Nahrungsmitteln unbedenklicj
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Erlaubte Tagesdosis?kein ADI Wert bekannt
- Polyvinylpyrrolidon wurde 1939 als Patent in Deutschland angemeldet. In den ersten Jahren wurde der Kunststoff in der Medizin – als Blutplasmaersatz – verwendet.
Quellen
Mike Saltmarsh: Essential Guide to Food Additives Link
Prof. Dr. Lutz Bertling: Erlaubt-Verboten: In Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung Link
Bernd Leitenberger: Zusatzstoffe und E-Nummern: Alle Zusatzstoffe und E-Nummern sowie die gesetzlichen Grundlagen erklärt Link