E 1414 Acetyliertes Distärkephosphat
Unter der Bezeichnung Acetyliertes Distärkephosphat, welche in der EU auch als E-Nummer E 1414 bekannt ist, versteht man einen Stoff, der zu den modifizierten Stärken zählt. Es handelt sich um eine Phosphatstärke, welche in der Lebensmittelindustrie eingesetzt wird. Eingesetzt wird die Stärke beispielsweise als Verdickungsmittel, Trägerstoff und Stabilisator.
Auf Verpackungen kann E-Nummer E 1414 auch als modifizierte Stärke ausgeschrieben werden. Um den Trägerstoff oder das Verdickungsmittel herzustellen, bedarf es einer chemischen Reaktion zwischen acetylierter Stärker und Phosphoroxychlorid.
Die acetylierte Stärke wird in der EU-Norm auch als E-Nummer E 1420 erkennbar gemacht. Bei der Herstellung können neben diesen beiden Stoffen unter anderem auch genetisch veränderte Organismen eingesetzt werden.
Das ist für die Produktion jedoch kein zwingend erforderlicher Bestandteil. Als Basis für die Herstellung von E-Nummer E 1414 dienen Stärken unterschiedlicher Art. Diese können nicht nur aus der chemischen Produktion stammen, sondern auch aus der Natur. Zur Produktion wird häufig Maisstärke oder Kartoffelstärke eingesetzt.
Welche Eigenschaften bietet Acetyliertes Distärkephosphat (E 1414)?
Acetyliertes Distärkephosphat wird als Verdickungsmittel und als Stabilisator eingesetzt.
Durch die Phosphatgruppen, die sich in E-Nummer E 1414 bei der Reaktion binden, entsteht die Eigenschaft, dass E-Nummer E 1414 bei tieferen Temperaturen schneller mit Wasser reagiert und sich demnach schneller binden kann. Durch diese Verbindung hat E-Nummer E 1414 die Eigenschaft sich schneller zu binden und eine zähflüssige Masse zu bilden.
Negative Eigenschaften sind bei dem Lebensmittelzusatz nicht bekannt.
In acetyliertem Distärkephosphat befinden sich neben Phosphatgruppen unter anderem auch Acetylgruppen und gewisse Anteile an Gluten, wenn der Lebensmittelzusatz aus Maisstärken oder Kartoffelstärken gewonnen wird.
Wo wird Acetyliertes Distärkephosphat (E 1414) verwendet?
Die Verwendung von E-Nummer E 1414 bezieht sich auf die reine Lebensmittelindustrie. Hier dient Acetyliertes Distärkephosphat nicht nur als Verdickungsmittel, sondern auch als Stabilisator, Überzugsmittel und Trägerstoff für Aromen. Zugelassen wird Acetyliertes Distärkephosphat nicht für Bio-Lebensmittel. Also alle Lebensmittel, welche unbehandelt bleiben sollen.
Die Verwendung erfolgt unter anderem in
- Suppen
- Fertiggerichten
- Backwaren
- Süßspeisen
Acetyliertes Distärkephosphat – Besondere Anmerkungen
E 1414
!!!!
Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Allergiepotenzial?Kann eine Glutenallergie auslösen.
Quellen
Leitenberger,Bernd: Zusatzstoffe und E-Nummern Link
Leitenberger,Bernd:Zusatzstoffe und E-Nummern Link
Ebermann,Rober: Lehrbuch Lebensmittelchemie und Ernährung Link