E 296 – Apfelsäure
Apfelsäure ist eine chemische Verbindung aus Dicarbonsäuren und Hydroxycarbonsäuren. Sie ist in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff mit der E-Nummer E 296 zugelassen und wird als Säuerungsmittel verwendet. Die englische Bezeichnung lautet „malic acid“.
In natürlicher Form kommt E-Nummer E 296 in unreifen Äpfeln, Quitten, Weintrauben, Berberitzenbeeren, Vogelbeeren und Stachelbeeren vor. Zudem kann Apfelsäure in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt werden, indem sie aus Fumarsäure katalysiert bzw. als Stoffwechselprodukt von Bakterien oder Pilzen gewonnen wird.
Welche Eigenschaften bietet Apfelsäure (E 296)?
Apfelsäure hat einen festen Aggregatzustand und tritt als weißes Pulver auf. Sie ist gut in Wasser und Ethanol löslich. Der Schmelzpunkt liegt je nach Art der Säure zwischen 100 und 132 Grad Celsius.
E-Nummer E 296 ist eine chemische Verbindung aus Dicarbonsäuren und Hydroxycarbonsäuren.
- Weitere Bezeichnungen für E-Nummer E 296 sind 2-Hydroxybernsteinsäure, 2-Hydroxybutandisäure, und 2-Hydroxybutan-1,4-disäure.
Wo wird Apfelsäure (E 296) verwendet?
In der Lebensmittelindustrie wird Apfelsäure zur Unterstützung von Antioxidantien verwendet. Zudem kann sie jene Enzyme, die für die Braunfärbung von Obst und Gemüse verantwortlich sind, hemmen. E-Nummer E 296 wird außerdem beim industriellen Blanchieren verwendet.
E-Nummer E 296 wid zudem als Trägerstoff für Aromen genutzt.
Die Säure ist allgemein für Lebensmittel zugelassen, allerdings gilt für einige Lebensmittel eine Höchstmengenbeschränkung. Hauptanwendungsgebiete sind folgende Lebensmittel:
- Konfitüren
- Gelees
- Marmeladen
- Gemüsekonserven
- Obstkonserven
- Erfrischungsgetränke
- Säfte
- geschälte Kartoffel
- Backpulver
Hinweise zu Apfelsäure (E 296)
E 296
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Nein.
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Allergiepotenzial?Als Lebensmittelzusatzstoff gilt die Säure als unbedenklich. Das allgemeine Allergiepotenzial ist auch allgemein gering, allerdings können aufgrund des starken Säuregehalts bei empfindlichen Personen lokale Reizungen entstehen.
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Erlaubte Tagesdosis?Ein ADI-Wert wurde nicht festgelegt.
Quellen
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Kuhnert, Peter: Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe und Nahrungsergänzungsstoffe Link
Leitenberger, Bernd: Zusatzstoffe und E-Nummern: Alle Zusatzstoffe und E-Nummern sowie die gesetzlichen Grundlagen erklärt Link