E 297 – Fumarsäure
Fumarsäure ist eine ungesättigte Dicarbonsäure, die in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff mit der E-Nummer 297 zugelassen ist. Die Säure wird als Säuerungsmittel eingesetzt. Die englische Bezeichnung lautet „fumaric acid“.
Die Säure kommt zum einen in natürlicher Form in verschiedenen Pflanzen, Pilzen und Flechten vor. Zudem entsteht sie als Stoffwechselprodukt bei biochemischen Vorgängen. Außerdem kann die E-Nummer synthetisch hergestellt werden, indem Maleinsäure auf über 150 Grad Celsius erhitzt oder mit UV-Licht bestrahlt wird.
Eigenschaften der Fumarsäure (E 297)
Die Säure bildet weiße, fast geruchlose Kristalle und hat einen Schmelzpunkt von 287 Grad Celsius. Sie reagiert mit Wasser stark sauer und hat die Eigenschaft, Wasser nicht anzuziehen.
Fumarsäure ist die umgangssprachliche Bezeichnung der Säure. Die eigentliche Bezeichnung lautet trans-Butendisäure. Weitere Bezeichnungen sind trans-Ethylendicarbonsäure oder (E)-Butendisäure.
Wo wird die Fumarsäure (E 297) verwendet?
Die E-Nummer darf nur für bestimmte Lebensmittel verwendet werden und auch nur in bestimmten Höchstmengen. Da sie Wasser nicht anzieht, ist die Substanz ideal zur Säuerung trocken gelagerter Produkte geeignet. Das Säuerungsmittel wird insbesondere bei folgenden Lebensmitteln eingesetzt:
- Puddingpulver
- Süßwaren
- Desserts
- Kaugummi
- Überzüge für Gebäck
- Füllungen für Gebäck, Kuchen und Kekse
- Fruchtgetränke
Interessantes zur Fumarsäure (E 297)
E 297
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Nein.
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Allergiepotenzial?Die Säure gilt als unbedenklich, allerdings sollte die empfohlene Tageshöchstmenge nicht überschritten werden. Zu hohe Mengen von E 297 wirken abführend.
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Erlaubte Tagesdosis?Der ADI-Wert liegt bei 6 mg pro kg Körpergewicht.
Bestandteile der Fumarsäure (E 297)
Die Säure ist eine Dicarbonsäure. Diese bestehen aus zwei Carboxy-Gruppen.
Quellen
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Eisenbrand, Gerhard / Schreier, Peter: RÖMPP Lexikon Lebensmittelchemie Link
Kuhnert, Peter: Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe und Nahrungsergänzungsstoffe Link