E 401 Natriumalginat

E 401 – Natriumalginat

Natriumalginat ist das Salz der Alginsäure. Das Alginat ist in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff mit der E-Nummer 401 zugelassen und wird als Geliermittel, Verdickungsmittel und Überzugsmittel verwendet. Die englische Bezeichnung lautet „sodium alginate“.
Sowohl Alginsäure als auch ihre Salze werden aus Braunalgen gewonnen. Das Algin kommt in den Zellwänden der Algen vor und verleiht ihnen Stabilität und Flexibilität. Für die Gewinnung werden die Algen vom Meeresboden geerntet bzw. vom Strand aufgesammelt und anschließend gereinigt. Danach werden die Algen getrocknet, gewaschen, vermahlen und das Alginat extrahiert.

Eigenschaften von Natriumalginat (E 401)

Natriumalginat ist ein unlöslich bis wenig löslicher, weißer Feststoff. Die Salze der Alginsäure sind jedoch gut in Wasser löslich. In Lösungen mit niedrigem Calciumgehalt kann Alginat eine Viskositätsausbildung fördern. E 401 ist äußerst empfindlich gegenüber Säuren und Hitze.

  • Eine andere Bezeichnung für Natriumalginat ist Algin. Alle E-Nummern zwischen 400 und 405 werden zu den Alginen gezählt.

Wo wird Natriumalginat verwendet?

E401 ist für alle Lebensmittel zugelassen, für bestimmte Lebensmittel ist eine Höchstmenge vorgeschrieben. Hauptsächlich wird der Zusatzstoff bei der Herstellung folgender Lebensmittel verwendet:

  • Füllungen von Desserts
  • Konfitüre
  • Gelees
  • Marmelad
  • Puddingpulver
  • Füllungen für Gebäck und Backwaren
  • Sahne
  • Aspik
  • Speiseeis

Zudem wird das Salz auch bei der Herstellung von Kosmetika verwendet.

Hinweise zu Natriumalginat (E 401)

E 401
!!!!
Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?!!!!
Allergiepotenzial?Der Zusatzstoff gilt als unbedenklich, allerdings ist eine zu hohe Menge an Alginaten im Körper zu einer Aufnahmebehinderung von wichtigen Spurenelementen wie etwa Calcium führen.
!!!!
Erlaubte Tagesdosis?Es wurde kein ADI-Wert festgelegt.

Natriumalginat – Bestandteile von E401

Alginate sind Polysaccharide, also Mehrfachzucker, die aus Kohlenhydraten bestehen.


Quellen

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Kuhnert, Peter: Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe und Nahrungsergänzungsstoffe Link
Leitenberger, Bernd: Zusatzstoffe und E-Nummern: Alle Zusatzstoffe und E-Nummern sowie die gesetzlichen Grundlagen erklärt Link


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