E 414 – Gummi arabicum
Gummi arabicum ist eine natürliche Verbindung von Mehrfachzuckern, die in der Lebensmittelindustrie mit der E-Nummer 414 zugelassen ist. Dort wird der Zusatzstoff E 414 hauptsächlich als Stabilisator, Füllstoff und Verdickungsmittel eingesetzt. Die englische Bezeichnung lautet „gum arabic“.
E 414 wird aus den Baumrinden des Gummiarabikumbaums und der Seyal-Akazie gewonnen. Für die Gewinnung wird die Baumrinde eingeschnitten, der dabei austretende Milchsaft aufgefangen und getrocknet. Die Bäume benötigen danach etwa vier Jahre, um sich wieder vollständig zu erholen.
Eigenschaften von Gummi arabicum
Der Stoff Gummi arabicum ist farblos bis braun, matt, spröde und geruchlos. In warmem Wasser verändert sich die Konsistenz und wird klar, zäh und klebrig. Die Substanz zersetzt sich bei einer Temperatur von etwa 95 Grad Celsius. In Alkohol ist die E-Nummer unlöslich, in Wasser dafür gut löslich.
- Gummi arabicum ist eine Mehrfachzuckerverbindung und somit eine Kohlenhydratkette. Sie wird im menschlichen Organismus von Dickdarmbakterien in kurzkettige Fettsäuren umgewandelt.
Wo wird Gummi arabicum (E 414) verwendet ?
E-Nummer 414 hat eine geringe verdickende Wirkung in Flüssigkeiten und wird in der Lebensmittelindustrie als Stabilisator verwendet, um eine Schäumung oder Emulsionen zu stabilisieren.
Konkrete Anwendungsgebiete sind:
- Süßwaren
- Bier
- Tortengüsse
- Sahnesteif
- Getränkepulver
Gummi arabicum (E 414) – Besondere Hinweise
E 414
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Nein.
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Allergiepotenzial?Die E-Nummer E 414 gilt als unbedenklich und hat ein nur geringes allergisches Potenzial. Im Falle einer allergischen Reaktion können Schnupfen, Asthma und Hautausschläge auftreten. !!!!
Erlaubte Tagesdosis?Ein ADI-Wert wurde nicht festgelegt.
Bestandteile des Zusatzstoffes
E 414 ist eine natürliche Verbindung an Polysacchariden (Mehrfachzuckern) und besteht sohin aus Kohlenhydraten.
Quellen
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Ebermann, Robert / Elmadfa, Ibrahim: Lehrbuch Lebensmittelchemie und Ernährung Link
Kuhnert, Peter: Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe, Nahrungsergänzungsmittel Link