E 469 – Enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose
Hinter der E-Nummer 469 verbirgt sich der Begriff Enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose. Ein weiterer verwendeter Begriff lautet: enzymatisch hydrolisierter Cellulosegummi. Die englische Bezeichnung für diesen als Füllstoff in der Lebensmittel verwendeten Zusatzstoff lautet „Enzymatically hydrolyzed sodium carboxymethylcellulose“.
Enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose (E 469) – Eigenschaften
Diese E-Nummer ist aus chemischer Sicht betrachtet ein Füllstoff. Er wird in einem aufwendigen chemischen Prozess gewonnen. Der Stoff Cellulose (E 460) wird mit dem Enzym Cellulase hydrolysiert. Dieser Prozess bewirkt, dass weder eine Verdickung, noch eine Schaumbildung auftritt.
Durch diesen Prozess entsteht ein geschmacksneutraler sowie auch kalorienarmer Füllstoff.
Enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose (E 469) – Verwendung in Lebensmitteln
Der Zusatzstoff findet nur gelegentliche Anwendung in der Lebensmittelindustrie. In den meisten Fällen wird er für Produkte aus dem Lightsegment bzw. Diätsegment verwendet.
Aufgrund der neuen GVO-Verordnung (Verordnung gentechnisch veränderter Organismen) ist das Herstellungsverfahren wie bei diesem Füllstoff angewendet in starke Kritik geraten. Produkthersteller greifen in der Regel bewusst auf bewährte, ursprüngliche Carboxymethylcellulose zurück. Die E-Nummer E 466 gehört beispielsweise hierzu.
Der Zusatzstoff wird als unbedenklich bewertet.
Enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose (E 469)
E 469
!!!!
Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?!!!!
Allergiepotenzial?!!!!
Erlaubte Tagesdosis?
Enzymatisch hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose (E 469) – Bestandteile
Der Lebensmittelzusatzstoff wird in einem aufwendigen chemischen Prozess hergestellt. Er besteht unter anderem aus dem Stoffen Cellulose (E 460) sowie auch Cellulase.
Quellen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern Link
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
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