E 626 – Guanylsäure
E 626 bezeichnet den Geschmacksverstärker Guanylsäure (englische Bezeichnung guanylic acid).
Die E-Nummer dient dazu, Lebensmitteln ein intensiveres Aroma zu verleihen. Dadurch können Rohprodukte eingespart werden. In der industriellen Herstellung gehen oft natürliche Geschmacksstoffe verloren, hier finden Geschmacksverstärker ihre Verwendung. Guanylsäure kommt außerdem mit den chemischen Verknüpfungen Natrium, Kalium und Calcium vor. Dadurch entstehen die Guanylate E 627 Dinatriumguanylat, E 628 Dikaliumguanylat und E 629 Calciumguanylat.
Eigenschaften der Guanylsäure (E 626)
Guanylsäure ist in allen lebenden Zellen vorhanden und wird in der Lebensmittelindustrie mit mit Hilfe von Mikroorganismen erzeugt. Besonders in salzhaltigen Lebensmitteln findet sie Verwendung. E 626 wirkt geschmacksverstärkend. Die E-Nummer und seine Salze, die Guanylate, werden außerdem analog zur Inosinsäure und ihren Salzen eingesetzt. Der Aromastoff gilt zwar als unbedenklich, jedoch ist er verantwortlich für eine übermäßige Harnsäureproduktion im Körper.
Für Menschen mit Vorerkrankungen der Harnwege, kann der Verzehr von guanylsäurehaltigen Lebensmitteln in großen Mengen schwerwiegende Folgen haben. Die sich bildenden Kristalle können sich in Gelenken und weichem Gewebe einlagern und Stoffwechselkrankheiten begünstigen.
Menschen, bei denen ein erhöhter Harnsäurespiegel bekannt ist, sollten Guanylsäure meiden. Gegenüber Ratten und Mäusen bei Tierversuchen, sind Guanylate unbedenklich, da die Tiere sie zum körpereigenen Allantonin umwandeln können.
- Um einen noch intensiveren Geschmack zu erzielen, werden Guanylate oft mit Glutamaten kombiniert. Die beiden E-Nummern verstärken sich gegenseitig. Guanylate sind zwischen 10- und 20-fach stärker im Geschmack als Glutamat (E 620 – E 625).
Beim übermäßigen Verzehr von guanylsäurehaltigen Produkten können allergische Reaktionen, wie Bauchschmerzen, nicht ausgeschlossen werden.
Guanylsäure (E 626) in Lebensmitteln
Pro Kilo Lebensmittel sind 500 mg Guanylat zugelassen. In Würzmitteln gibt es keine Beschränkung. Ohne den Zusatz von Geschmacksverstärkern, würden folgende Lebensmittel vom Endverbraucher oftmals als lasch empfunden werden:
- Fertiggerichte
- Soßen und Suppen (Pulver, Dosen, Gläser)
- Fleischerzeugnisse (z.B. Burger, Hot Dogs)
- Gemüseerzeugnissen
- Knabbergebäck (Kartoffelchips, Cracker, Flips)
- Gemüseerzeugnisse (besonders Tomatenprodukte)
- Würzmittel
Interessantes zur Guanylsäure (E 626)
E 626
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?
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Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?!!!!
Allergiepotenzial?!!!!
Erlaubte Tagesdosis?
Bestandteile von Guanylsäure (E 626)
Der Aromastoff wird mit Hilfe von Bakterien hergestellt. E 626 kann auch tierischen Ursprungs sein. Der Einsatz von Gentechnik kann nicht ausgeschlossen werden. Genaue Angaben können hierüber nur vom Hersteller selbst erfolgen.
Quellen
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern Link
Kuhnert, Peter (2014): Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe, Nahrungsergänzungsstoffe, 4. Auflage Link
Grimm, Hans-Ulrich (2015): Die Ernährungsfalle: Wie die Lebensmittelindustrie unser Essen manipuliert Link
Grimm, Hans-Ulrich/ Ubbenhorst, Bernhard: Chemie im Essen: Lebensmittel-Zusatzstoffe. Wie sie wirken, warum sie schaden Link
Hochschule Trier: Zusatzstoffe Link