E 630 Inosinsäure

E 630 – Inosinsäure

Die E-Nummer E 630 steht für den Geschmacksverstärker Inosinsäure oder Inosinat (englische Bezeichnung: inosinic acid).
Dabei handelt es sich um einen chemisch erzeugten Zusatzstoff, der die Würze von Lebensmitteln beeinflusst.
Wie alle Geschmacksverstärker, wirkt auch Inosinat appetitanregend und wird vor allem für die Produktion von Fertiggerichten und salzhaltigen Lebensmitteln verwendet.

Welche Eigenschaften hat Inosinsäure (E 630)?

E-Nummer E 630 verstärkt und verändt den Eigengeschmack von Lebensmitteln. Inosinsäure wirkt außerdem bis zu einem Zehnfachen intensiver als Glutamat.
Häufig werden E-Nummer E 630 und Glutamat zusammen verwendet, um sich in ihrer Wirkung gegenseitig zu verstärken.
Neben E-Nummer E 630, gibt es drei weitere Inosinate: Dinatriuminosinat (E 631), Dikaliuminosinat (E 632) und Calciuminosinat (E 633).
Inosinsäure ist in jeder lebenden Muskelzelle vorhanden. Zum Verzehr wird sie überwiegend künstlich durch Bakterien hergestellt.
Der Einsatz tierischer Produkte zur Herstellung von Inosinsäure ist ebenfalls möglich. In tierischen Lebensmitteln ist ihr Vorkommen zwar eher gering, bei Mikroorganismen, wie beispielsweise Hefe, kann man sie jedoch in einer erhöhten Konzentration antreffen.
Der Aromastoff mit der E-Nummer E 630 wird durch eine chemische Reaktion mit Mikroorganismen hergestellt.
Dabei kann das Ausgangsprodukt durchaus tierischen Ursprungs sein (beispielsweise Fleisch- oder Fischabfälle).
Genaue Angaben können hierüber nur vom Hersteller selbst erfolgen.

  • Der Verzehr großer Mengen von Produkten, deren Geschmack durch Inosinsäure verstärkt wird, regt den Purinstoffwechsel an, wodurch übermäßig Harnsäure entsteht. Für Menschen mit Vorerkrankungen der Harnwege, können akute Beschwerden ausgelöst und Gicht begünstigt oder verstärkt werden. Für gesunde Menschen gilt E-Nummer E 630 jedoch als unbedenklich.

Wo wird Inosinsäure (E 630) verwendet?

E-Nummer E 630 findet in folgenden Lebensmitteln die häufigste Verwendung:

  • Fertiggerichte
  • Tiefkühlprodukte
  • Suppen
  • Saucen
  • Tomatenprodukte
  • Fleischerzeugnisse
  • Inosinsäure ist nicht für alle Lebensmittel zugelassen: Für die Herstellung von Milch, Butter, Honig und Teigwaren darf er beispielsweise nicht verwendet werden.

Hinweise zur Inosinsäure (E 630)

E 630
!!!!
Ursprung? !!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?!!!!
Allergiepotenzial?!!!!
Erlaubte Tagesdosis?


Quellen

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern Link
Kuhnert, Peter (2014): Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe, Nahrungsergänzungsstoffe, 4. Auflage Link
Grimm, Hans-Ulrich (2015): Die Ernährungsfalle: Wie die Lebensmittelindustrie unser Essen manipuliert Link
Grimm, Hans-Ulrich/ Ubbenhorst, Bernhard: Chemie im Essen: Lebensmittel-Zusatzstoffe. Wie sie wirken, warum sie schaden Link
Ebermann, Robert/ Elmadfa, Ibrahim (2008): Lehrbuch Lebensmittelchemie und Ernährung Link


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