Aromastoffe beschreiben eine große Gruppe chemischer Verbindungen. Sie sind unter anderem Bestandteile von Lebensmitteln. Es gibt eine Vielzahl an identifizierten Aromastoffen, oft kommen Hunderte verschiedener Aromen in einem einzigen Lebensmittel vor.
Aromen sind chemisch flüchtige Stoffe, das heißt: sie werden schnell gasförmig. Unsere Nase riecht dann diese Gase. Aromen stimulieren in besonders ausgeprägter Weise unsere Geschmacks- und Geruchsnerven. Sie kommen zum Beispiel in den Schalen vieler Früchte vor und treten aus, sobald wir die Zellhaut zerstören (beim Aufschneiden oder Reinbeißen). Die sogenannten ätherischen Öle zählen ebenfalls zu den Aromastoffen.
Aromastoffe – Vitamine und Nährstoffe
Aromastoffe sind eine eigene Klasse von chemischen Verbindungen oder Molekülen. Die chemische Molekülstruktur bedingt eine Einteilung zur Klasse der aromatischen Verbindungen. Insofern enthalten Aromen keine Vitamine oder Nährstoffe. Sie kommen jedoch zusammen häufig in vielen Lebensmitteln vor. Die sogenannten Fruchtaromen kommen – wie der Name schon andeutet – in Früchten vor. Vitamine und andere Nährstoffe kommen dort natürlich in großer Menge vor.
Aromastoffe – natürlich, naturidentische oder künstlich
Aromata lassen sich wie folgt Unterteilen:
- natürliche Aromen
- naturidentische Aromen
- künstliche Aromen
Man spricht von naturidentischen Aromastoffen, wenn sie aus natürlichen Ausgangsstoffen gewonnen werden. So ist es beispielsweise möglich Bananenaromen, auch aus anderen Früchten, außer Bananen zu gewinnen. Chemisch besteht kein Unterschied.
Bei künstlichen Aromen werden im Labor neue Verbindungen erschaffen, die in der Natur nicht vorkommen oder noch nicht nachgewiesen sind.
- Während der chemische Name einer Verbindung oft kompliziert ist, benutzen wir im alltäglichen Sprachgebrauch oft sogenannte Trivialnamen. Zum Beispiel lautet der chemische Name eines Moleküls, das in Bananen vorkommt: „Essigsäurepentylester“. Im Alltag sprechen wir oft einfach vom „Bananenaroma“.
Aromastoffe – Kennzeichnungsbestimmung in der EU
Im EU-Recht sind per Verordnung bestimmte Kennzeichnungen auf Lebensmittelpackungen vorgeschrieben, die als Zusätze Aromen enthalten. Das bekannte „E“ steht für EG/EU und dient als Abkürzung. Bei Spirituosen ist zum Beispiel auch genau festgelegt, ob nur naturidentische oder auch künstliche Aromen zugesetzt werden dürfen.
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