Vitamine sind lebenswichtige Mikronährstoffe und Bestandteil vieler natürlicher Nahrungsmittel.
Zunehmend werden zusätzlich Vitamine angereicherten oder Fertiglebensmitteln zugesetzt, beziehungsweise konzentriert in Form von Nahrungsergänzungsmitteln angeboten.
Es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse über Höchstdosierungen und die möglichen Gefahren von Überdosierungen. Dies erforderte theoretisch die Notwendigkeit einer einheitlichen Vitaminverordnung, die alle Zweifelsfragen regelt.
Zwar hat die EU bereits in den Jahren 2002 eine Richtlinie und 2006 eine Verordnung zum Thema erlassen, jedoch wurden dabei nur Teilbereiche abgedeckt.
Die Vitaminverordnung – nur für angereicherte Lebensmittel
Die Verordnung EG Nr. 1925/2006 regelt nur, welche Vitamine und Mineralstoffe Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen.
Außerdem geht es um die Kennzeichnung von angereicherten Lebensmitteln. Die Frage der Dosierung ist nicht in ganz deutlicher Weise, sondern im Vergleich mit Referenzwerten geregelt, so dass rechtliche Laien Schwierigkeiten mit dem Verständnis dieser rechtlichen Regelung haben dürften. Für Nahrungsergänzungsmittel – also Vitaminpräparate – gilt die Regelung nicht.
Die NEM-Verordnung – eine Vitaminregelung für Vitaminpräparate
Vitaminprodukte werden von der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung erfasst. Dabei ist es der EU auch viele Jahre nach der Inkraftsetzung nicht gelungen, sich auf endgültige Höchstmengen von Vitaminen zu einigen.
Schon seit 2002 ist man in verschiedenen Kommissionen bei der Arbeit, um Höchstmengen zu definieren. In der Zwischenzeit sind interessierte Verbraucher und auch die Hersteller von Vitaminpräparaten auf andere Quellen für Dosierungsvorschriften angewiesen, die sich häufig widersprechen.
Von Seiten der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA existieren für 16 Vitamine noch nicht bindende Empfehlungen für sogenannte ‚Tolerierbare höchste Einnahmemengen‘. Dabei geht es um die Menge an Vitaminen, die man lebenslang täglich aus allen Quellen kumulativ aufnehmen darf.
Die Vitaminverordnung – Dringend gesucht
Für den Verbraucher und auch für Nahrungsergänzungsmittelproduzenten ist die derzeitige Rechtslage eine Zumutung. Die genannten Tolerable Upper Levels werfen mehr Fragen auf als sie beantworten. Vor allem kann so niemand genau sagen, welche Mengen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden dürfen.
Gleichzeitig zeigt die langjährige Diskussion über die Vitamine, wie komplex das Thema Vitamine und Ernährung ist.